Stellungnahme der FMH zum Thema "elektronische Abrechnung unter TARMED"
Wer bezahlt beim Verschicken von Paketen an PatientInnen die Unkosten?
Darf Verbrauchsmaterial nur verrechnet werden, wenn es in der MiGeL-Liste zu finden ist?
Wenn ich einen Patienten an einem Sonntagmorgen auf dessen Anruf und Wunsch hin in der Praxis sehe, ihn aber auf Grund der Situation erst 2 Stunden nach seinem Anruf einbestelle, ist dies eine Notfallkonsul-
tation oder nicht? Wenn nicht: Ist die Tarifierung an einem Sonntag in diesem Fall dieselbe wie an einem gewöhnlichen Arbeitstag unter der Woche bei einer "gewöhnlichen" Konsultation auf Bestellung?
Wie steht es mit der Bearbeitungstaxe beim Einsenden von Materialien an ein Fremdlabor?
Für die venöse Blutentnahme sowie die Kapillarblutentnahme im Praxislabor verweist der TARMED unter 00.0710 ff auf die Analysliste, in der wiederum Positionen (9702.00 und 9701.00) für diese Leistung zu finden sind. Wer darf die Blutentnahme korrekterweise verrechnen?
Darf ich unter TARMED bei einem Hausbesuch die Zeit des Weges zum Patienten hin und zurück oder nur einen Weg verrechnen, wenn ich nur einen einzigen Hausbesuch zu machen habe?
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